Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem Pflegegrad (1- 5), auch ohne Demenz!
Die Pflegekassen stellen für anerkannte Entlastungsangebote 125,- € mtl. zur Verfügung. Zusätzlich können 40% der Pflegesachleistungen in Anspruch
genommen werden.
Mit den privaten Pflegekassen ist eine direkte Abrechnung nicht möglich. Sie bekommen diese Leistungen aber erstattet.
Einzelbetreuung
pro Stunde 36,00 € zzgl. 5,- € Hausbesuchspauschale
ab zwei Stunden im Monat
mtl. Abrechnung
Fahrtkosten für Ausflüge oder Begleitung werden mit 0,30 € pro km privat berechnet