Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem Pflegegrad (1- 5), auch ohne Demenz!
Die Pflegekassen stellen für anerkannte Entlastungsangebote 131,- € mtl. zur Verfügung. Zusätzlich können 40% der Pflegesachleistungen in Anspruch
genommen werden.
Mit den privaten Pflegekassen ist eine direkte Abrechnung nicht möglich. Sie bekommen diese Leistungen aber erstattet.
Einzelbetreuung
pro Stunde 38,00 € Hausbesuchspauschale pro Einsatz 5,- €
ab zwei Stunden im Monat
mtl. Abrechnung
Fahrtkosten für Ausflüge oder Begleitung 0,40 € pro km