Abrechnung über die Pflegekasse

  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem Pflegegrad (1- 5), auch ohne Demenz!
  • Die Pflegekassen stellen für anerkannte Entlastungsangebote 131,- € mtl. zur Verfügung. Zusätzlich können 40% der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Mit den privaten Pflegekassen ist eine direkte Abrechnung nicht möglich. Sie bekommen diese Leistungen aber erstattet.

Einzelbetreuung

  • pro Stunde 38,00 €  Hausbesuchspauschale pro Einsatz 5,- €
  • ab zwei Stunden im Monat
  • mtl. Abrechnung
  • Fahrtkosten für Ausflüge oder Begleitung 0,40 € pro km

Inhaberin

Barbara Stemmler

zert. Betreuungsassistentin

§ 87b SGB XI

 

Tel. 0176 - 54 722 362

 

E-Mail:

kontakt@demenzhilfe-koeln.de

 

Internet:

www.demenzhilfe-koeln.de